Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen

Hier finden Sie alle Informationen die Sie benötigen um uns kennen zu lernen

Vereinbarte Termine werden nur für Sie frei gehalten! Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, erwarten wir Ihre Absage spätestens am Vortag, damit wir diesen anderen Kunden zur Verfügung stellen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die wir deshalb nicht mehr neu vergeben können, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. In der Regel entstehen bei uns keine Wartezeiten. Deshalb bitten wir Sie – insbesondere vor der ersten Behandlung – frühzeitig zu Ihrem Termin zu erscheinen, um alles Organisatorische erledigen zu können.
Für die krankengymnastische Behandlung empfehlen wir Ihnen, bequeme Kleidung sowie Socken zu tragen. Das für die Behandlung notwendigen Handtücher bingen Sie bitte mit (1 großen Handtuch und 1 kleines Handtuch).
Arztbefunde, Krankenhausberichte oder Röntgenbilder können uns wichtige Informationen liefern. Als gesetzlich Versicherter bringen Sie bitte auch Ihre Versichertenkarte mit – die Rezeptgebühr sollte bei Behandlungsbeginn beglichen werden. Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, legen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis vor.
Bei Heilmittelverordnungen einer gesetzlichen Krankenkasse muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, da sie ansonsten ungültig werden würde - der Arzt kann diese Frist auch auf der Verordnung verlängern. Wir sind verpflichtet Ihr Rezept auf Korrektheit zu überprüfen – sollten Änderungen notwendig sein, versuchen wir, diese direkt mit dem jeweiligen Arzt zu klären. Auch zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen nicht mehr als vierzehn Tage liegen. Bei Privatpatienten gelten diese Regelungen üblicherweise nicht. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Leistung Preis
Massage 25,00€
Krankengymnastik 28,00€
Manuelle Therapie 32,00€
Krankengymnastik ZNS (Bobath) 43,00€
Krankengymnastik ZNS (PNF) 43,00€
Krankengymnastik am Gerät 51,00€
Heilmittelkombination D1 (2x aktiv, 1x passiv) 64,00€
Lymphdrainage Teilbehandlung 33,00€
Lymphdrainage Großbehandlung 51,00€
Lymphdrainage Ganzbehandlung 66,00€
Kompressionsbandagierung einer Extremität 21,00€
Warmpackung Naturmoor 15,00€
Wärmeanwendung Heißluft 7,00€
Heiße Rolle 12,00€
Ultraschall-Wärmetherapie 13,00€
Kältetherapie 10,00€
Elektrotherapie 8,00€
Traktionsbehandlung (Extension Schlingentisch) 8,00€
Hausbesuch inkl. Wegegeld 20,00€
Hausbesuch mehrerer Patienten (z.B. Heim) 12,00€
Massage 40 min 50,00€
Massage 60 min 75,00€
Aromaölmassage 40 min 52,00€
Aromaölmassage 60 min 77,00€
Hot-Stone-Massage 40 min 56,00€
Wir versuchen, Sie weitgehend bei demselben Therapeuten einzuplanen, da dieser über Ihre Problematik am besten Bescheid weiß und Veränderungen leichter wahrnimmt. Auf Ihren Wunsch hin ist ein Therapeutenwechsel natürlich jederzeit möglich, denn wir finden, dass Patient und Therapeut harmonieren müssen. Zögern Sie nicht, uns bei Problemen oder Bedenken anzusprechen und Ihre Wünsche zu äußern!
Während der Behandlung erklären wir unsere Maßnahmen und geben Ihnen Tipps für den Alltag. Für Ihre Fragen sind wir im Rahmen der Behandlung selbstverständlich gerne offen!
Da die Kostenübernahme der einzelnen Versicherungen sehr stark variiert und die Erstattungen teils sehr beschränkt werden, empfehlen wir Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn über die Besonderheiten Ihrer Versicherung zu informieren. Leider treten vermehrt teils ungerechtfertigte Kürzungen der Privaten Krankenversicherungen auf. Wir helfen Ihnen, mögliche Zahlungskürzungen prüfen zu lassen: sprechen Sie uns an - wir können für Sie eine kostenfreie aber rechtssichere juristische Prüfung durchführen lassen!
Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse fällt üblicherweise eine pauschale Zuzahlung für die ärztliche Verordnung für Physiotherapie an: 10,- Euro Rezeptblattgebühr plus zehn Prozent der jeweiligen Behandlungskosten. Für alle Zuzahlungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine jährliche Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen. Wenn Sie darüber liegen, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

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